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Spaß beiseite. Wer sich über Greta lustig macht, wird juristisch verfolgt
In Zeiten vor NetzDG, kollektiver Klimahysterie und ideologisch vorangetriebenem Gesellschaftsumbau nannte man es „Humor“. Was links-grünen „Spaßmachern“ wie Titanic oder Böhmermann und Co. nach wie vor erlaubt ist, wird Mainstream-Kritikern nun zum juristischen Verhängnis.
„Greta-Hasser“ werden sie genannt. Weil sie dem unerträglichen Klima-Terror – verkörpert durch die, von umtriebigen links-grünen Geschäftemachern und dem ideologisierten Mainstreammedien zur Klimaheiligen erhobenen Greta Thunberg – mit dem Stilmittel des Humor etwas entgegensetzen, sind sie nun ein Fall für die Justiz. Im sächsischen Vogtland wurden mindestens drei Autos gesichtet, die mit „Anti-Greta-Aufklebern“ durch die Gegend fahren. So wurde auf einer Heckklappe „Fuck Greta“- Aufkleber ausfindig gemacht. Ein anderer hatte zudem aus seinem Kofferraum zwei Zöpfe hängen und darunter den Aufkleber „Problem gelöst“ angebracht.
Geschmackvoller Humor geht eventuell anders, aber bislang hatte Humor die Eigenschaft, dass er dem einen gefällt, ein anderer damit nichts anzufangen weiß und ein dritter sich darüber echauffiert. Ein Stilmittel, dem sich öffentlich-rechtliche Quotenclowns wie Jan Böhmernann oder linksgestrickte Satiremagazine wie Titanic bedienen und – in einer freien Gesellschaft – auch bedienen dürfen müssen.
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