Weil immer mehr Fachverbände die besondere Belastung für unsere Kinder beklagen, werden allerorten die Kitas und Grundschulen auf Normalbetrieb umgestellt. Zumindest ist das der Plan. Gestützt wird diese Entscheidung durch Studien zur verringerten Infektionsgefahr durch Kinder in Sachen Corona.
Zwar gibt es, insbesondere zur Studie von Vorzeige-Virologe Prof. Drosten, viel Zoff – er sprach sich bis vor kurzem gegen die Schulöffnung aus, aber zumindest die praktischen Erfahrungen aus Schweden legen nahe, dass die Ansteckungsgefahr durch Kinder tatsächlich geringer ist.
Dass sich insbesondere Kinderpsychologen in diese Diskussion einschalten und dringend zur Rückkehr zur Normalität raten, lässt erahnen, welche langfristigen Folgen für die Kinderseelen zu befürchten sind. Jeder, der Kinder oder Enkelkinder in seinem Umfeld hat, weiß wovon hier die Rede ist.
Doch, was machen die Lehrer? Die klagen! Nicht alle. Aber einer reicht. In Sachsen-Anhalt ist jetzt eine sogenannte Normenkontrollklage anhängig. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg soll entscheiden. Schon ab nächste Woche soll nämlich an den Grundschulen in Sachsen-Anhalt der Normalbetrieb eingeläutet werden.
Nicht nur aus praktischen Erwägungen hat das zuständige Ministerium die 1,5-Meter-Abstandsregel gekippt. Die Klage soll jetzt klären, ob dies nicht eine Kompetenzüberschreitung war. Die GEW unterstützt diese Klage einer Grundschullehrerin.
Angeblich gäbe es jetzt eine besondere Gesundheitsgefahr für Lehrer, wird argumentiert. Zum Hintergrund: In Sachsen-Anhalt gibt es so gut wie keine registrierten (Neu)Infizierten mehr. Zum zweiten werden die Kinder nicht als Ansteckungsrisiko betrachtet. Zum dritten: Sollte nicht endlich Schluss mit der Corona-Panik sein?
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