Die Sterbefallzahlen in Deutschland haben im März um elf Prozent unter dem Schnitt der Vorjahre gelegen.
Im vergangenen Monat starben 81.359 Menschen, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 9714 Fälle weniger als im Schnitt der Jahre 2017 bis 2020. Auch die Zahl der Covid-19-Todesfälle geht weiter zurück. In der dritten Märzwoche wurden dem Robert-Koch-Institut 954 Fälle gemeldet, ein Rückgang um 140 Tote im Vergleich zur Vorwoche.



Ein 61-Jähriger aus Cornwall in Großbritannien erkrankte im Sommer 2020 an Corona. Kurz zuvor war bei dem Mann ein Hodgkin-Lymphom, eine Art von Blutkrebs, der das Lymph-System befällt, diagnostiziert worden.
Der Patient entwickelte aufgrund seiner COVID-Infektion eine Lungenentzündung und musste elf Tage im Krankenhaus mit Sauerstoff versorgt werden. Bei einer routinemäßigen Krebs-Untersuchung ein paar Wochen nach seiner COVID-Infektion dann das Unglaubliche: Im CT zeigte sich, dass die Krebszellen so gut wie verschwunden waren!
Spannend: In einem Artikel im British Journal of Haematology berichteten seine Ärzte, dass er noch nicht mit einer Chemotherapie gegen die Krankheit begonnen hatte, sondern die Vermutung naheliege, dass die Corona-Infektion für die Remission verantwortlich sein könnte.
Ähnliche Beobachtungen machten auch Mediziner aus Italien: In der Fachzeitschrift Acta Biomedica berichteten sie über einen 20-Jährigen mit Non-Hodgkin-Lymphom, dessen Blutkrebs nach der COVID-Infektion im Frühjahr 2020 ebenfalls verschwand. Im European Journal of Nuclear Medicine and Molecular Imaging berichteten Mediziner aus Mailand von einem 61-Jährigen, bei dem das Lymphom nach der Corona-Erkrankung ebenfalls rasch verschwunden war.
Mathematiker an Bundesregierung: Inszidenzwert ist wertlos https://vera-lengsfeld.de/2021/04/15/mathematiker-an-bundesregierung-inszidenzwert-ist-wertlos/…
Frustrierend, wie lange die Liste der Ausnahmen und
wie kurz die Liste der verbotenen Gewerbe ist… 😠
- Änderungsschneidereien/Schneider
- Apotheken
- Augenoptiker
- Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten (Abholung oder Lieferung)
- Autovermietung / Betrieb von Autovermietstationen / Carsharing
- Autohöfe (siehe Tank- und Rastanlagen)
- Babyfachmärkte
- Banken und Sparkassen
- Bau- und Heimwerkermärkte
- Baumschulen
- Baustoffhandel, für gewerbliche Abnehmer
- Bestatter
- Blumenläden und Blumenstände (auch auf Wochenmärkten)
- Brautmodengeschäfte (als Einzeltermin), soweit es sich um Maßschneiderarbeiten handelt und damit die gewerkliche Tätigkeit im Vordergrund steht. Der reine Verkauf „von der Stange“ ist nicht gestattet und nur über click&collect möglich. Absteckarbeiten bei der über click&collect erworbenen Brautmoden sind ebenfalls in Einzelterminen zulässig.
- Brennstoffhandel (Öl, Pellets etc.)
- Buchhandlungen
- Copyshop (Der Handel mit Waren ist nur im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Serviceleistungen erlaubt.)
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger (z. B. Obstverkaufsstände, Selbstpflücker, Fischerei an öffentlichen und privaten Gewässern. An öffentlichen Gewässern ist die Verkaufsflächenregelung nicht einzuhalten)
- Drogerien
- Fahrradwerkstätten inkl. Verkauf von Ersatzteilen
- Feinkostgeschäfte
- Finanzanlagenvermittler
- Floristen
- Fotostudios
- Freie Berufe
- Friedhofsgärtnereien
- Futtermittelhandel
- Gartenfachmärkte und Gärtnereien
- Geschäfte des Lebensmittelhandwerks (z.B. Bäckereien. Metzgereien usw.)
- Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hofläden, Ab-Hof-Verkauf
- Hörgeräteakustiker
- Immobilienmakler
- Internetcafés (Der Handel mit Waren ist nur im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Serviceleistungen erlaubt, der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr vor Ort ist nicht gestattet)
- Jägerei- und Angelbedarf
- Juweliere (nur Reparatur)
- Kaminkehrer
- Kfz-Handel mit Lastkraft- und Nutzfahrzeugen Kfz-Schilder Dienste
- Kfz-Werkstätten inkl. Verkauf von Ersatzteilen
- Kioske
- Landhandel mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw.
- Lebensmitteleinzelhandel
- Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwarengeschäfte (nur zum Verkauf)
- Orthopädietechniker und Orthopädieschuhtechniker
- Paketstationen, Poststellen
- Pfandhäuser (Der Handel mit Waren ist nur im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Serviceleistungen erlaubt, der Verkauf an Dritte ist nur bei Abholung oder Lieferung gestattet)
- Raiffeisenmärkte
- Reformhäuser
- Reinigungen
- Reisebedarfsläden im nicht allgemein zugänglichen Bereich der Flughäfen hinter der Sicherheitskontrolle, soweit im Schwerpunkt zulässige Sortimente angeboten werden
- Reisebüros
- Sanitätshäuser
- Servicestellen von Energieversorgern
- Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen (Unternehmen, die Dienstleistungen, wie z.B. Abschluss von Mobilfunk- und sonstigen Telekommunikationsverträgen sowie Reparaturen anbieten. Der Handel mit Waren ist nur im Zusammenhand mit der Erbringung dieser Serviceleistungen erlaubt.
- Schlüsseldienste
- Schuh- und Schlüsselreparatur
- Stördienste
- Solarien (während der Nutzung darf die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden)
- Tabak- und E-Zigarettenläden
- Tank- und Rastanlagen an den Bundesautobahnen sowie Autohöfe (Tankstellen und Tankstellenshops, sanitäre Anlagen und Verpflegungsangebote zum Mitnehmen)
- Tankstellen und Tankstellenshops
- Tierbedarf
- Tierheime, Tierpensionen und gewerbliche Tiersitter (unter Reduzierung des (physischen) Kundenkontaktes auf das Notwendigste und Einhaltung sämtlicher Hygienebestimmungen
- Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi
- Versicherungsvermittler
- Wettvermittlungsstellen ausschließlich zur Ausgabe und Entgegennahme von Spielscheinen und Wetten. (Der Aufenthalt, beispielsweise zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen, ist unzulässig. Der Verkauf von Speisen und Getränken für den Verzehr vor Ort ist nicht gestattet.)
- Wochenmärkte
- Waschsalons
- Zahntechniker
- Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
- Zeitungszustellung
Für den Publikumsverkehr untersagt ist beispielsweise:
- Bekleidungshandel
- Einzeltermine im untersagten Einzelhandel
- Elektroeinzelhandel (Werkstatt, falls vorhanden darf öffnen)
- Fabrikläden, jenseits der zulässigen Sortimente
- Hersteller-Direktverkaufszentren
- Fahrzeug-Handel auch im Außenbereich (Ausnahme LKW- und Nutzfahrzeughandel) der Ankauf oder das Abholen und Liefern von Fahrzeugen aller Art sind weiterhin zulässig. Ebenfalls zulässig sind Probefahrten mit allen im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen eines Kaufvorganges mittels Click & Collect.
- Kosmetikgeschäfte / Naturkosmetikgeschäfte
- Mischwarenläden, deren Sortiment überwiegend nicht erlaubt ist
- Outlet-Center, jenseits der zulässigen Sortimente
- Schreibwarenhandel
- Spielzeughandel
Doch deren Marktmacht schwindet, in Zeiten von Corona sowieso. So musste Thalia seinen Boykott gegen Gerhard Wisnewski und sein neues Jahrbuch still und leise aufgeben. Manchmal helfen auch Anwaltskanzleien, wenn sie unter fadenscheinigen Gründen einen Titel monatelang vom Markt wegklagen. So geschehen beim Wörterbuch der Lügenpresse von Thor Kunkel. |
Doch was Michael Morris jetzt erfahren musste, zeigt die auf Deutschland zurollende Gefahr. Auf Schlag wurde sein Bestseller Lockdown bei Amazon entfernt. Und das gleich weltweit! Auch die Kindle-Version, wie Morris im Interview erzählte. Das ist besonders perfide, weil der Titel bei den Kunden auch auf dem Ebook-Reader verschwand. Eine virtuelle Bücherverbrennung sozusagen! Bei Lockdown geht es um Corona und das Aufdecken all der Lügen. Denn unter dem Deckmantel der Corona-Maßnahmen werden Fakten geschaffen, die den radikalen Umbau, den Great Reset, beschleunigen helfen. Morris ist hier ein wichtiger Aufklärer und hat mit seinem zweiten Band bereits nachgelegt. Eine Frage der Zeit bis auch dieser Titel bei Amazon gelöscht wird! Auch COMPACT hat den Atem der Verfolger schon spüren müssen, so wurde wegen des Titelbildes der Februar-Ausgabe der Staatsanwalt aktiv. Ein Verkaufsverbot drohte. Weitere strafrechtliche Konsequenzen, sogar für Jürgen Elsässer waren möglich. Das Ermittlungsverfahren wurde inzwischen eingestellt. Die Nachricht erreichte uns in diesen Tagen. Keine Sorge, weder Elsässer noch die Redaktion lassen sich unterkriegen. Wenn uns ein Verkaufsverbot mit einem der nächsten Titel ereilen sollte, werden wir ganz bestimmt sehr kreativ, um Ihnen unsere Magazine trotzdem auszuliefern. Versprochen! Das klingt Ihnen zu weit hergeholt? Zu phantastisch? Dann schauen Sie mal in unsere aktuelle Ausgabe, die kann man übrigens hier bestellen. |

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